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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Für sämtliche Angebote, Verträge und Lieferungen des Verkäufers gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ).Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden weder ganz, noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.Abweichungen und besondere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sich der Verkäufer damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Teilweise Abänderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich.Sollte eine Bestimmung dieser AGB gegenüber einem Nichtkaufmann keine Geltung haben, so soll hierfür die gesetzliche Regelung gelten. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Die Nichtkaufmannschaft ist vom Käufer nachzuweisen.Angebot und Annahme Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Erteilte Aufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer bindend. Auftragsannulierung und Abänderungen müssen - soweit sie begründet sind - in jedem Fall schriftlich erfolgen. Änderungen der Erzeugnisse oder der sonstigen von dem Verkäufer gelieferten Waren in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe bleiben zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, es sei denn, dass solche Waren aufgrund dieser zwischenzeitlichen Änderung nicht mehr zum vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich sind.An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen von dem Verkäufer überlassenen technischen Unterlagen hat er das Eigentums- und Urheberrecht.Preise des Verkäufers verstehen sich inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager, bei einem Auftragswert ab Euro 100 frei Haus. Bei einemAuftragswert unter Euro 100 werden die Kosten zum Selbstkostenpreis bzw. nach Beleg abgerechnet. Bei einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten, sowie bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht wurden, ist der Verkäufer berechtigt, statt des vertraglich vereinbarten Preises den am Liefertage von ihm üblicherweise verlangten Preis zu fordern.Von dem Verkäufer genannte Termine für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich; eine Verbindlichkeit tritt nur ein, wenn eine Terminzusage schriftlich und ausdrücklich durch den Verkäufer bestätigt wird.Erfolgt in diesem Fall eine Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann der Käufer nach Ablauf von 2 Monaten dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen setzen, mit der Erklärung, nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrage zurückzutreten. Eine Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Erweist sich im Einzelfall die vereinbarte Frist als unangemessen lang, so tritt an ihre Stelle eine Frist von angemessener Dauer.Änderungswünsche des Käufers an den in Auftrag gegebenen Waren heben zuvor erteilte Lieferzusagen und Terminfestzusagen auf. Soweit dem Verkäufer eine termingerechte Lieferung unmöglich wird, weil im Betrieb des Vorlieferanten Betriebsstörungen eintreten, ist der Verkäufer zum Ausgleich etwaiger Verzugsschäden nicht verpflichtet. Soweit der Verkäufer aufgrund derartiger Betriebsstörungen des Vorlieferanten gegen diesen Schadenersatzansprüche herleiten kann, tritt sie diese bereits hiermit an den Käufer ab.Ansprüche des Käufers auf Ausgleich etwaiger Verzugsschäden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung, kann nur in Höhe des unmittelbaren Schadens verlangt werden, dies auch nur dann, wenn dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeut am Verzugseintritt zur Last fällt.Versand und GefahrübergangVerladung und Versand erfolgen durch den Verkäufer auf Rechnung, per Vorauskasse und/oder durch Nachnahme und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den mit der Versendung beauftragten Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers des Verkäufers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Auswahl der Transportmittel und des Transportweges, sowie die Auswahl der zweckentsprechenden Verpackung werden von dem Verkäufer mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Käufers.Zahlungen sind nach Rechnungslegung des Verkäufers sofort, spätestens binnen 10 Tagen rein netto vorzunehmen. Bei verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeitsdatum die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont vereinbart, ohne das es einer vorherigen Mahnung des Verkäufers bedarf. Der Verkäufer ist berechtigt, Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen. Wird diesem Verlangen nicht binnen 14 Tagen nachgekommen, ist der Verkäufer zum Rücktritt des vom Vertrag bzw. zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Eine Aufrechnung des Kunden mit den Ansprüchen des Verkäufers ist nicht zulässig.GewährleistungErgeben sich aufgrund von Fehlerhaftigkeit oder Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes Ansprüche des Verkäufers gegen einen Vorlieferanten, so werden diese bereits hiermit an den Käufer abgetreten.Im Übrigen bietet der Verkäufer für ihre Leistungen Gewähr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Leistung, alle übrigen Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen.Mängel, die der Verkäufer gemäß vorstehender Regelung rechtzeitig anzeigt, werden von dem Verkäufer kostenlos beseitigt ( Nachbesserung ); statt der Nachbesserung kann der Verkäufer nach eigener Wahl mangelhafte Ware oder das mangelhafte Gerät durch einwandfreie Ware oder Geräte ersetzen.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Ersatz von Mängelfolgeschäden ist jedoch ausgeschlossen.EigentumsvorbehaltAn den von dem Verkäufer gelieferten Waren behält sich dieser das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen ( einschliesslich Zinsen und Kosten ) aus laufender Geschäftsbedingung und jedem anderen Vertrag mit dem Verkäufer vor ( Kontokorrentvorbehalt ). Der Käufer ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern, dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Das Recht der Verarbeitung oder Weiterveräußerung erlischt im Fall einer Zahlungseinstellung.Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. Werden Waren, an denen der Verkäufer sich das Eigentum vorbehalten hat, durch den Käufer weiterveräußert, so tritt der Käufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen zur Sicherung in Höhe der Ansprüche des Verkäufers an diese ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Er ist verpflichtet, die ihm aus der Weiterveräußerung zufliessenden Gelder oder Gegenwerte bis zur Bezahlung der Forderung an den Verkäufer abzuführen.Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die zur Einziehung seiner Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, sowie Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem betreffenden Kunden die Abtretung mitzuteilen. Erlischt das dem Verkäufer vorbehaltene Eigentumsrecht durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware bei dem Käufer, so gilt als vereinbart, daß dieser der Verkäuferin anteilmäßiges Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zur neuen einheitlichen Sache überträgt. Der Käufer ist in einem solchen Falle verpflichtet, die Ware für den Verkäufer bis zum Erlöschen des Eigentumsrechtes zu verwahren.Die Rücknahme von dem Verkäufer gehörender Ware bei Zahlungsverzug des Käufers, sowie die Pfändung der Ware gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von dem Verkäufer schriftlich erklärt wird.Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Bad Oeynhausen.Es gilt deutsches Recht, auch im Verhältnis zu ausländischen Vertragspartnern.Bad Oeynhausen, im September 2003 Günter König |